Jobrad: Bei Krankengeldbezug müssen Beschäftigte die Leasingraten selbst zahlen

Wer ein Dienstfahrad nutzt, dessen Leasingraten über eine Entgeltumwandlung finanziert werden, muss in Zeiträumen ohne Entgeltzahlung die Raten selbst übernehmen. Das entschied das Arbeitsgericht Aachen im Fall eines langzeiterkrankten Beschäftigten (Az.: 8 Ca 2199/22).

Das Unternehmen hatte dem Arbeitnehmer das Fahrrad im Rahmen eines Jobrad-Modells überlassen. Dabei wurden die monatlichen Leasingraten im Zuge einer Entgeltumwandlung vom Bruttolohn abgezogen. Als der Beschäftigte länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankte, finanzierte das Unternehmen die Leasingraten während der Krankengeldphase zunächst selbst, zog das Geld jedoch nach Wiederaufnahme der Tätigkeit von der nächsten Entgeltzahlung ab. Darin sah der Arbeitnehmer eine unangemessene Benachteiliung und bemängelte, die Klauseln des Fahrradüberlassungsvertrags seien intransparent.
Die Richter schlossen sich dieser Sichtweise jedoch nicht an. Der Abschluss des Leasingvertrags gehe auf die Initiative des Arbeitnehmers zurück, ein von ihm ausgewähltes Fahrrad zu leasen. Zudem finanziere er die Nutzung des Fahrrads faktisch selbst aus seinem Einkommen. Auch während einer längeren Arbeitsunfähigkeit bleibe das Fahrrad in seinem Besitz und könne weiter genutzt werden. Damit bleibe seine Verpflichtung zur Gegenleistung – also zur Zahlung der Leasingrate – bestehen. Diese Regelung stellt den Richtern zufolge keine unangemessene Benachteiligung dar und ist auch nicht intransparent. 

Erstellt von (Name) E.R. am 19.10.2023
Geändert: 19.10.2023 09:40:51
Autor:  Petra Hannen
Quelle:  Arbeitsgericht Aachen
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Antonio Guillen Fern ndez
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