Aus für Homeoffice auch ohne Zustimmung des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat im Einzelfall kein Mitspracherecht, wenn ein Arbeitgeber eine Angestellte aus der Telearbeit (Homeoffice) wieder zurück ins Büro holt. Wenn aber die Beendigung der Telearbeit mit einer Versetzung an einen anderen Standort einhergeht, muss der Betriebsrat zustimmen. Denn mit einer Versetzung endet das Weisungsrecht des Arbeitgebers. Allerdings darf der Betriebsrat seine Zustimmung nicht verweigern, wenn die Versetzung nicht tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Rechte der Mitarbeiterin verletzt. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Beschluss entschieden (Az. 7 ABR 34/20).

Nach 12 Jahren aus dem Homeoffice

Im verhandelten Fall war eine Mitarbeiterin nach zwölf Jahren im Homeoffice auf Weisung des Arbeitgebers wieder an einen Büroarbeitsplatz zurückkehren. Der Telearbeitsplatz war 2007 schriftlich vereinbart worden. Die Vereinbarung sah eine beiderseitige Widerrufsfrist von 3 Monaten zum Monatsende ohne Angabe von Gründen vor. Der Arbeitgeber hatte laut Vereinbarung außerdem das Recht, die Vereinbarung in besonders begründeten Einzelfällen fristlos zu widerrufen.

2018 wurde die Arbeitnehmerin über die Absicht des Unternehmens informiert, die Telearbeitsvereinbarung zu widerrufen. In einer Meldung an den Betriebsrat berief sich der Arbeitgeber darauf, dass der Gegenstand der Telearbeitsvereinbarung, die Betreuung eines Kindes unter 12 Jahren entfallen sei.


Betriebsrat verweigert Zustimmung

Der Betriebsrat verweigerte seine Zustimmung, da weder eine tarifvertraglich vorgeschriebene Interessenabwägung noch eine Anhörung der Mitarbeiterin stattgefunden hatte. Die Mitarbeiterin könne ihre Arbeit auch weiterhin im Homeoffice erledigen, außerdem werde sie durch hohe Kosten durch Pendeln unnötig benachteiligt. Denn 2016 war die Mitarbeiterin einem anderen Standort des Unternehmens zugeordnet worden. Der Arbeitgeber bestritt das Beteiligungsrecht des Betriebsrates. Die Sache ging vor Gericht.

BAG: Beendigung von Homeoffice nicht Zustimmungspflichtig

Das Bundesarbeitsgericht bestätigte, dass zur Beendigung von Telearbeit nicht die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich war. Wohl aber war die Zuordnung der Mitarbeiterin zu einem neuen Standort zustimmungspflichtig. Denn darin sahen die Richter eine Versetzung. Aber: Die Versetzung betrachtete das Gericht als sachlich ausreichend begründet und sah daher keinen Grund, aus dem der Betriebsrat seine Zustimmung zu der Versetzung hätte verweigern können.

Aus der Tatsache, dass die Telearbeitsvereinbarung der Arbeitnehmerin sich zeitlich direkt an das Ende der Elternzeit anschloss, leiteten die Richter ab, dass es von Anfang an das Ziel gewesen sei, die Mitarbeiterin während der Betreuungszeit zu entlasten. Das Bestreben, die Telearbeit aufzuheben, war aus diesem und weiteren vom Arbeitgeber angeführten Gründen nachvollziehbar und legitim.


Erstellt von (Name) W.V.R. am 05.08.2022
Geändert: 08.08.2022 16:38:56
Autor:  Wolff von Rechenberg
Quelle:  BAG
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Andrey Popov
Drucken RSS

Premium-Stellenanzeigen


Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>
Anzeige

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Controller-Stellen.de und und diskutieren ihre Fragen zum Jobwechsel oder einer angestrebten Weiterbildung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Community

Community_Home.jpg






Nutzen Sie kostenfrei das Controller-Stellen.de Forum und holen sich Rat für Ihre Karriere im Bereich Rechnungswesen.
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controller-Stellen.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Anzeige
Vertrag_pm_Jasper_Grahl.jpg Ihr Stellenangebot auf Controller-Stellen.de: Erreichen Sie mit Ihrem Stellenangebot zu einem vergleichsweise sehr günstigen Preis (ab 300,00 €) und ohne große Streuverluste zielgerichtet praxisbewährte Controller oder den Nachwuchs aus den Hochschulen.  Jobangebot einstellen >>
Anzeige
Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter*in Rechnungswesen / Drittmittel in Teil- (50 %) oder Vollzeit
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungsstellen im In- und Ausland Grundlagenforschung auf natur- und geistesw... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d) Vollzeit/Teilzeit
Wir sind der erste Ansprechpartner für die Marken Volvo, Peugeot und Ford im Raum Aschaffenburg. Freuen Sie sich auf ein modernes, innovatives Autohaus und wachsen Sie mit uns! Wir bieten Ihnen: Flexible Arbeitszeiten, Ab dem ersten Tag einen unbefristeten Arbeitsvertrag, 30 Tage Urlaub, Verkürzt... Mehr Infos >>

Referentin / Referenten (m/w/d) der Geschäftsführung für den Finanzbereich
Zur Unterstützung der drei kirchlichen Grundaufträge in der Erzdiözese München und Freising besteht jeweils eine eigenständige vermögensverwaltende Stiftung: Die Bischof-Arbeo-Stiftung (Ziel: Förderung von Bildung), die St. Antonius-Stiftung (Ziel: Förderung des Dienstes am Nächsten, ... Mehr Infos >>

Schleifring GmbH
In Kürze: Bei SCHLEIFRING erwartet Sie in unserem international ausgerichteten, produzierenden Unternehmen eine vielseitige Controlling-Rolle mit großem Gestaltungsspielraum. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen. Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Finanz- und Anlagenbuchhaltung
Essendi steht für mehr als den reinen Hotelbetrieb – wir schaffen die Dynamik, die Hotels erfolgreich macht. Als europäischer Marktführer im Economy- und Midscale-Segment investieren und agieren wir mit einem klaren Ziel: jede unserer Immobilien in einen nachhaltigen, lebendigen und bedeutungsvol... Mehr Infos >>

Stellvertretende Abteilungsleitung (m/w/d) Finanz- und Rechnungswesen / Bilanzbuchhaltung
Menschen machen den Unterschied. Seit der Gründung im Jahr 1919 hat sich unser Familienunternehmen zu einem führenden Anbieter in den Bereichen Feuerverzinkung, Beschichtung, Rietbergbehälter und Gitterroste entwickelt. Heute arbeiten mehr als 1.750 Mitarbeitende an 20 Standorten in Deutschland, ... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d) in Vollzeit
Die Handwerkskammer Wiesbaden hat mehr als 27.000 Mitgliedsbetriebe. Sie sorgt für eine gemeinsame und solidarische Vertretung der Anliegen aller Handwerkerinnen und Handwerker in Politik und Öffentlichkeit. Unter dem Motto „praxisnah und fachkundig“ bietet die Handwerkskammer maßgeschneiderte Be... Mehr Infos >>

Controller Konzernkostenrechnung und Reporting (m/w/d)
Als dynamisch wachsendes Pharma­unter­nehmen setzen wir uns für das wert­vollste Gut der Menschen ein – die Gesundheit. Weltweit arbeiten wir mit mehr als 2.000 Mit­arbeitenden für das vereinte Ziel, die Lebens­qualität von Patienten (m/w/d) zu ver­bessern. Wir sind spezialisiert auf die ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

PC-Seminar:
Power Query - Daten nach Excel und Power BI extrahieren und transformieren

20250604-01991_290x100px.jpg
Das in Excel und Power BI integrierte Tool Power Query ermöglicht den Import und die Bereinigung externer Daten aus zahlreichen unterschiedlichen Quellen. Power Query ist vollständig menügesteuert nutzbar, einfach zu bedienen und ist das ETL-Tool (Extract, Transform, Load) in Excel und Power BI. Im Seminar erprobst du an Praxisbeispielen die grundlegenden Funktionen zum Verbinden mit externen Quellen, zur Transformation von Daten und zur automatisierten Datenaktualisierung von selbst erstellten Abfragen für neue Berichtsversionen.   

Erfahre mehr zum PC-Seminar >>  

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>

Arbeitshilfe Krisenmanagement

Das neue Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz (StaRUG) ist Bestandteil des seit Anfang 2021 geltenden Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG). Im StaRUG ist vor allem die Krisenfrüherkennung und das Krisenmanagement bei haftungsbeschränkten Unternehmensträgern, z.B. GmbHs, geregelt.
Mehr Informationen >>

Kosten-Nutzen-Analyse einer Photovoltaik-Investition

Mit diesem Excel-Tool lassen sich die Auswirkungen unterschiedlicher Parameter und Annahmen verdeutlichen, wie beispielsweise der Nutzen nach Steuern und Abgaben aus einer Photovoltaik-Investition. Die Kosten-Nutzen-Analyse berücksichtigt unter anderem Unterschiede bei Privat-Investoren und Unternehmen, 
Betriebskosten und Grenzsteuersatz.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

RS-Controlling-System für EÜR inkl. Liquiditätsplanung

Bericht5_pm_Jan_Prchal.jpg
Mit dem RS-Controlling-System für Einnahme-Überschuss-Rechnung steuern Sie erfolgreich ihr Unternehmen. Dieses Tool ermöglicht es Ihnen ihr Unternehmen zu planen, zu analysieren und zu steuern. Zusätzlich ermittelt das Tool einen Liquiditätsplan. Mehr Informationen >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>