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Mainz
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts (Gehalt / Lohn) eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Diese Verpflichtung kann er grundsätzlich auch dadurch erfüllen, dass er die Gehaltsabrechnung als elektronisches Dokument zum Abruf in ein passwortgeschütztes digitales Mitarbeiterpostfach einstellt.|
Erstellt von (Name) E.R. am 10.02.2025
Geändert: 10.02.2025 14:36:23
Quelle:
Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.01.25
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Yuri Arcurs
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