Mindestlohn steigt zum 01.01.2026 auf 13,90 Euro

Das Bundeskabinett hat am 29.10.2025 die von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas vorgelegte Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2026 zunächst auf 13,90 Euro je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 01.01.2027 auf 14,60 Euro. Die Anhebung folgt dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27.06.2025. Der Mindestlohn steigt damit zunächst um 8,42 % und im Folgejahr um weitere 5,04 % – insgesamt also um 13,88 %.

"Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte für Millionen hart arbeitende Menschen in Deutschland", betonte Ministerin Bas. Die Entscheidung stelle sicher, dass der hart errungene Kompromiss der Mindestlohnkommission nun verbindlich werde. Mit der zweistufigen Anhebung bekommen Millionen Beschäftigte spürbar mehr für ihre Arbeit – und die Unternehmen können die steigenden Kosten verantwortungsvoll über zwei Jahre verteilen. "Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit und Anerkennung derer, die unser Land Tag für Tag am Laufen halten", sagte Bas. Insgesamt bedeuten die Schritte eine Anhebung des Mindestlohns um fast 14 % – die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns.

Das Bundeskabinett hat am 29.10.2025 die von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas vorgelegte Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2026 zunächst auf 13,90 Euro je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 01.01.2027 auf 14,60 Euro. Die Anhebung folgt dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27.06.2025. Der Mindestlohn steigt damit zunächst um 8,42 % und im Folgejahr um weitere 5,04 % – insgesamt also um 13,88 %.

"Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte für Millionen hart arbeitende Menschen in Deutschland", betonte Ministerin Bas. Die Entscheidung stelle sicher, dass der hart errungene Kompromiss der Mindestlohnkommission nun verbindlich werde. Mit der zweistufigen Anhebung bekommen Millionen Beschäftigte spürbar mehr für ihre Arbeit – und die Unternehmen können die steigenden Kosten verantwortungsvoll über zwei Jahre verteilen. "Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit und Anerkennung derer, die unser Land Tag für Tag am Laufen halten", sagte Bas. Insgesamt bedeuten die Schritte eine Anhebung des Mindestlohns um fast 14 % – die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns.


Erstellt von (Name) S.P. am 30.10.2025
Geändert: 30.10.2025 15:21:20
Autor:  S. P.
Quelle:  Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Randolf Berold
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